Jul 30

Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin verfassungswidrig

Category: News posted by: einstein



Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die in Baden-Württemberg und Berlin für Einraumbetriebe geltenden Rauchverbote für verfassungswidrig erklärt. Die Richter gaben dabei zwei Wirten aus Berlin und Tübingen sowie einem Discothekenbetreiber aus Heilbronn Recht.  Vorerst darf dort nun wieder geraucht werden.

Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft, bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Allerdings darf in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden. Voraussetzung sei auch, dass die betroffene Kneipe “keine zubereiteten Speisen” anbietet. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt sein.

Auch im Fall der baden-württembergischen Discothek hoben die Richter bis zu einer Neuregelung das generelle Rauchverbot für Discos auf, die nur von Volljährigen besucht werden dürfen. Dort dürfen nun Raucherräume eingerichtet werden, in denen sich allerdings keine Tanzfläche befinden darf.

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